Wir haben uns zum Ziel gesetzt, kranke, beeinträchtigte und ältere Menschen
in ihrer eingeschränkten Mobilität zu unterstützen.

Über

Unser Team

Die Qualität eines Unternehmens hängt stets von seinen Mitarbeitern ab. Unsere Mitarbeiter zeichnen
sich nicht nur durch hervorragende Qualifikationen aus, sondern sie sind auch stets aufmerksam und
für unsere Fahrgäste ansprechbar – der Servicegedanke wird bei uns aktiv gelebt! Wir streben ständige
Verbesserung an und sehen regelmäßige Weiterbildungen und Fahrsicherheitstrainings als
selbstverständlich an, um unsere Leistung kontinuierlich zu steigern!
Fahrten
Ambulante Fahrtengenehmigung

Fahrten zur ambulanten Behandlung sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vom 01.01.2004 nur noch in besonderen Ausnahmefällen eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkassen. Nach diesen Richtlinien sind ausschließlich besonders schwerwiegende Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen Grundlage für eine Leistungserbringung im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungsmaßnahmen.Dieses ist z.B. bei Versicherten der Fall, die sich in Dialyse,-chemotherapeutischer- oder strahlentherapeutischer Behandlung befinden. Des weiteren liegt ein besonderer Ausnahmefall zur Übernahme von Fahrkosten vor, wenn bereits eine außergewöhnliche Gebehinderung mit der Kennung ,,aG“ oder eine außergewöhnliche Sehbehinderung mit der Kennung ,,BL“ oder Hilfebedürftigkeit mit der Kennung ,,H“ festgestellt wurde.Diese Kennung finden Sie auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.Wenn der Pflegegrad 4 und höher vorliegt, muss bei ambulanten Fahrten keine Genehmigung beantragt werden. Wenn eine der oben aufgeführten Ausnahmefälle bei Ihnen vorliegt, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Langzeitgenehmigung für ambulante Fahrten zu beantragen. (ambulante Fahrten, d.h. Fahrten zu nächstgelegenen Arztpraxis wie z.B. Hausarzt, Chirurgen, Orthopäden u.s.w.) Wenn diese Genehmigung und eine Zuzahlungsbefreiung vorliegen, werden die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen. Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, muss nur derEigenanteil pro Fahrt entrichtet werden.

Jetzt auch mit § 45a SGB XI abrechenbar!

Unser Fahrdienst unterstützt Sie nicht nur zuverlässig und sicher auf Ihren Wegen – ab sofort können unsere Leistungen auch über die Pflegekasse nach § 45a SGB XI abgerechnet werden. Damit entlasten wir pflegende Angehörige und ermöglichen Pflegebedürftigen mehr Mobilität und Teilhabe im Alltag – einfach, komfortabel und ohne zusätzliche Kosten für Sie.
 
Ihr zuverlässiger Partner für Fahrten mit Herz und Verstand.

wAS WIR MACHEN
Personen- & Krankenfahrten Ückert hat sich zum Ziel gesetzt, kranke, beeinträchtigte und ältere Menschen in ihrer eingeschränkten Mobilität zu unterstützen. Dabei möchten wir als Bindeglied zwischen einzelnen medizinischen Professionen und unseren Patienten und Kunden dienen. Sei es die Fahrt von zu Hause zum Arzt, vom Krankenhaus ins Seniorenheim oder auch vom Arzt ins Krankenhaus.
Kontakt

Bitte nehmen Sie mit uns Kontkt auf!

+49 (0) 38373 20027
ueckert@magenta.de
Dorfstraße 51, 17509 Neu Boltenhagen/Lodmannshagen